Die Rente für Halbwaisen beträgt 1/5 des Jahresarbeitsverdienstes. Vollwaisen erhalten eine Rente in Höhe von 3/10 des Jahresarbeitsverdienstes.

Alle Hinterbliebenenrenten dürfen zusammen höchstens 80 % des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen betragen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge