Die Rente für Halbwaisen beträgt 1/5 des Jahresarbeitsverdienstes. Vollwaisen erhalten eine Rente in Höhe von 3/10 des Jahresarbeitsverdienstes.
Alle Hinterbliebenenrenten dürfen zusammen höchstens 80 % des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen betragen.
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