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1. | Für wen ist eine UV-Jahresmeldung abzugeben?
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2. | Sind für kurzfristig Beschäftigte (PGR 110) und andere ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig Beschäftigte (PGR 190) weiterhin Meldungen zur Sozialversicherung abzugeben?
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3. | Zu welchem Zeitpunkt ist eine UV-Jahresmeldung abzugeben?
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4. | Wer ist Adressat der Meldung?
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5. | Welche Angaben sind zu machen?
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6. | Mein Beitrag zur Unfallversicherung richtet sich nicht nach dem Arbeitsentgelt der Besch äftigten. Sind trotzdem UV-Jahresmeldungen abzugeben?
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7. | Was ist zu beachten, wenn das zu meldende beitragspflichtige Arbeitsentgelt zur Unfallversicherung 0 EUR beträgt?
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8. | Wie ist das Kalenderjahr der Versicherungspflicht zur Unfallversicherung anzugeben?
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9. | Welcher Meldezeitraum ist anzugeben, wenn das Beschäftigungsverhältnis nach dem 1. Januar beginnt, vor dem 31. Dezember endet oder zwischenzeitlich unterbrochen wird?
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10. | Was ist zu beachten, wenn sich unterjährig die Werte für die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes, die Mitgliedsnummer des Unternehmers, die Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers oder die Gefahrtarifstelle ändern?
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11. | Was ist bei einem Wechsel des Entgeltabrechnungsprogramms (Systemwechsel) zu beachten?
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