Die Einzelheiten zur Leistungspflicht für Schutzimpfungen regelt der G-BA auf der Basis der Empfehlungen der STIKO in den Schutzimpfungs-Richtlinien (SI-RL). Die Anlage 1 der SI-RL enthält eine Übersicht aller empfohlenen Impfungen und stellt damit den konkreten Leistungsanspruch fest.

Arztbesuche von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sollten auch dazu genutzt werden, die Impfdokumentation zu überprüfen und im gegebenen Fall den Impfschutz zu vervollständigen.

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