Landwirtschaftliche Unternehmer, die Mitglieder der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind, und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner sind kraft Gesetzes unfallversichert.[1] Der Versicherungsschutz gilt auch für Personen, die in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Personen- oder Kapitalhandelsgesellschaften regelmäßig wie ein Unternehmer selbstständig tätig sind.[2]

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?