Der Arzt wird im Arztregister gestrichen, wenn
a) |
er es beantragt, |
b) |
er gestorben ist, |
c) |
die Voraussetzungen für seine Eintragung nach § 3 Abs. 2 Buchstabe a nicht oder nicht mehr gegeben sind, |
d) |
die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 Buchstabe b auf Grund falscher Angaben des Arztes irrtümlich als gegeben angenommen worden sind. |
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