2.1 Beginn
2.1.1 Leistungen aufgrund eines Antrags
Geldleistungen werden verzinst, nachdem ihre Fälligkeit eingetreten und ein Kalendermonat abgelaufen ist. Davon abweichend beginnt die Verzinsung frühestens nach 6 Kalendermonaten nach dem Ende des Monats, in dem der Leistungsantrag gestellt wird.
Beginn der Verzinsung
Es ist sowohl festzustellen, wann der Kalendermonat nach dem Eintritt der Fälligkeit, als auch, wann die Frist von 6 Kalendermonaten nach dem Leistungsantrag abgelaufen ist. Vom späteren Zeitpunkt an ist die Geldleistung zu verzinsen.
Der Leistungsantrag kann nicht nur beim zuständigen Leistungsträger, sondern auch bei jedem anderen inländischen Leistungsträger oder einer amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden. Ein Leistungsantrag bei einem ausländischen Versicherungsträger ist nicht ausreichend.
Der Leistungsantrag ist vollständig zu stellen. Das ist spätestens dann der Fall, wenn verwendete Antragsvordrucke vollständig ausgefüllt und die erforderlichen Unterlagen eingereicht sind.
Beginn der Verzinsung aufgrund eines Leistungsantrags
- Am 25.3.2022 geht der vollständige Antrag auf eine Regelaltersrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger ein. Nachdem die Rente festgestellt ist, wird die Rentennachzahlung für die Zeit vom 1.5. bis 30.9.2022 am 6.1.2023 ausgezahlt. Die Verzinsung beginnt frühestens am 1.10.2022.
- Am 25.3.2022 geht der vollständige Antrag auf eine Regelaltersrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger ein. Rentenbeginn ist der 1.9.2022. Die Verzinsung beginnt frühestens am 1.11.2022, weil seit der Fälligkeit am 30.9.2022 erst mit Oktober 2022 ein Kalendermonat vergangen ist.
2.1.2 Leistungen von Amts wegen
Leistungen, die ohne einen Leistungsantrag zugebilligt werden, werden von der Bekanntgabe der Entscheidung ausgehend verzinst (z. B. Leistungen der Unfallversicherung). Die Verzinsung beginnt, wenn ein Kalendermonat abgelaufen ist, nachdem die Entscheidung bekannt gegeben wurde.
Wenn dennoch ein Leistungsantrag gestellt wird, werden die Geldleistungen erst nach 6 Kalendermonaten nach dem Antrag verzinst.
Beginn der Verzinsung bei Leistungen von Amts wegen
- Ein Unfallversicherungsträger erklärt sich für zuständig und bewilligt Verletztengeld aufgrund eines Arbeitsunfalls vom 13.4. Die Entscheidung wird dem Versicherten am 26.7. bekannt gegeben. Die Verzinsung beginnt am 1.9.
- Ein Versicherter erleidet am 9.3. einen Unfall und ist wegen der Folgen arbeitsunfähig krank. Die Krankenkasse zahlt Krankengeld. Der Versicherte ist der Auffassung, es handele sich beim Unfallereignis um einen Arbeitsunfall und stellt am 21.3. einen vollständigen Antrag auf Leistungen der Unfallversicherung. Der Unfallversicherungsträger erklärt sich für zuständig und bewilligt mit einem am 26.7. bekannt gegebenen Bescheid Leistungen. Die Geldleistungen sind vom 1.10. an zu verzinsen.
2.2 Ende
Geldleistungen werden bis zum Ende des Kalendermonats vor der Zahlung verzinst.
Ende der Verzinsung
Eine zu verzinsende Rentennachzahlung für die Zeit vom 1.5. bis 30.9.2022 wird am 3.1.2023 ausgezahlt. Die Verzinsung endet am 31.12.2022.