Bonuszahlungen: Chefarztverträge in der Kritik

Die Chefarztverträge an deutschen Krankenhäusern werden weiter kritisch hinterfragt. Wie eine Anhörung im Gesundheitsausschuss ergab, schließen viele Kliniken fragwürdige Verträge mit Chefärzten ab. Das könnte häufige Operationen zur Folge haben, die nicht immer notwendig sind.

In den deutschen Krankenhäusern arbeiten rund 10.000 Chefärzte, die üblicherweise neben einem Festgehalt noch Bonuszahlungen erhalten sowie die Möglichkeit, bestimmte Zusatzleistungen extra abzurechnen. Chefärzte verdienen nach Schätzungen pro Jahr rund 280.000 Euro inklusive Boni und Privatliquidation. Ein Vertreter von Transparency International (TI) rügte, die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Bundesärztekammer (BÄK) im vergangenen Jahr erarbeiteten vier Empfehlungen für Musterverträge seien „völlig unzureichend“.

Zielvereinbarungen mit finanziellen Anreizen für Chefarztverträge?

Der Gesetzgeber hatte die DKG ultimativ aufgefordert, im Einvernehmen mit der BÄK bis Ende April 2013 Empfehlungen abzugeben, um sicherzustellen, dass in den Kliniken „Zielvereinbarungen, die auf finanzielle Anreize bei einzelnen Leistungen abstellen, ausgeschlossen sind. Diese Empfehlungen sollen insbesondere die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen sichern“, heißt es im novellierten Paragrafen 136a SGB V. Die vier Empfehlungen sind inzwischen in Musterverträge eingegangen. Halten sich die Kliniken nicht daran, werden die kritischen Abweichungen öffentlich gemacht.

Anreiz der Chefärzte zu wirtschaftlichem Handeln

Der TI-Experte monierte, der Gesetzgeber habe „den Bock zum Gärtner gemacht“. Für die DKG stünden die wirtschaftliche Interessen weit im Vordergrund. Somit gebe es „großes Verführungspotenzial“, die Chefärzte anzureizen, Dinge zu tun, „die nicht unbedingt dem Wohl des Patienten dienen“. Dass in deutschen Kliniken viel operiert wird, wurde bereit in 2013 festgehalten (News v. 25.10.2013).

Prüfung von Chefarztverträgen im Januar 2015

Der DKG-Vertreter gab zu Bedenken, dass es „ein gesetzliches Wirtschaftlichkeitsgebot für Krankenhäuser“ gebe. Der Gesetzgeber habe aber vorgegeben, Einzelleistungen in den Verträgen nicht mehr vorzusehen. Die Klinikberichte des Jahres 2013 würden im Januar 2015 veröffentlicht. Einzelleistungsverträge müssten dann dort auftauchen. Daher sei es sinnvoll, bis dahin abzuwarten und zu sehen, ob aufgrund der Empfehlungen „das Ganze funktioniert“. Sollte sich schon früher erweisen, dass es nicht funktioniere, könne auch schon vorher über Veränderungen gesprochen werden, um auszuschließen, dass die gesetzlichen Ziele umgangen werden.

Alte und neue Chefarztverträge im Blickpunkt

Ein Vertreter des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte (VLK) berichtete, Anfang 2013 sei eine Koordinierungsstelle gegründet worden, in der angeboten werde, alte und neue Chefarztverträge zu überprüfen. Bisher seien 41 Verträge durchgesehen worden, darunter 30 Neuverträge. Es habe sich gezeigt, dass „eine Reihe von Klinikträgern“ die Empfehlungen „munter“ ignorierten und nach wie vor auf „Einzelleistungssteigerung“ abzielten. Andere hätten eine Umgehungsstrategie eingeschlagen. Der VLK-Vertreter sprach sich dafür aus, die Empfehlungen punktuell anzupassen.

Bonus für Stückzahlen bei Operationen in Chefarztverträgen

Die Bundesärztekammer ist bereit, mit der Krankenhausgesellschaft sofort in Nachverhandlungen einzutreten, wie ihr Vertreter im Ausschuss sagte. Es gebe vereinzelt Chefarztverträge, wo sogar von einem Bonus für bestimmte „Stückzahlen“ bei Operationen die Rede sei. Dies stehe im Widerspruch zur Intention des Gesetzgebers. Der BÄK-Vertreter sprach sich dafür aus, die Empfehlungen „nachzuschärfen“.

Weitere Informationen zum Thema beinhaltet das Haufe SGB Office.

Deutscher Bundestag

Schlagworte zum Thema:  Krankenhaus