Hartz IV: SG Gotha: Hartz IV-Sanktionen sind verfassungswidrig

Kürzungen von Hartz IV-Leistungen seien eine Verletzung der Menschenwürde und damit verfassungswidrig - so das Sozialgericht Gotha. Es strebt eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht an.

Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht an. Nach seinen Angaben vom 27.5.2015 wird diese Frage damit Karlsruhe erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt. Das Gericht in Gotha sieht die Menschenwürde verletzt, wenn Leistungen gekürzt werden, weil Hartz IV-Bezieher zum Beispiel Termine nicht einhalten oder Job-Angebote ablehnen. Der Staat müsse ein menschenwürdiges Existenzminimum jederzeit garantieren. Außerdem bedeuteten Sanktionen einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit.

BVerfG liegen einige Verfahren vor

Das Bundesverfassungsgericht hat nach eigenen Angaben aktuell einige Verfahren vorliegen, in denen es um Leistungskürzungen geht. Über die Verfassungsmäßigkeit derartiger Sanktionen haben die Karlsruher Richter noch nicht entschieden. In seinem Grundsatzurteil von 2010 zur Höhe der Hartz IV-Sätze hatte das Gericht dem Gesetzgeber einen «Gestaltungsspielraum» zugestanden. Vorlagen von Gerichten haben in Karlsruhe üblicherweise eine geringe Erfolgsquote.

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