Streit um 15 Cent - Jobcenter will vor Bundessozialgericht

Wie schon die Vorinstanz hatte das Landessozialgericht entschieden, Hartz-IV-Leistungen seien ab 50 Cent hinter dem Komma auf den nächsten vollen Euro aufzurunden. Eine weitere Berufung hatte das Gericht nicht zugelassen. Dagegen habe das Jobcenter im Unstrut-Hainich-Kreis eine Beschwerde beim Bundessozialgericht in Kassel eingelegt, teilte das Landessozialgericht am 18.3.2013 mit. Die Richter müssen entscheiden, ob sie eine Berufung zulassen und bei sich verhandeln.
Vorwurf des Justizmissbrauch
Für seine Klage hatte sich das Jobcenter bereits vom Landessozialgericht den Vorwurf des Justizmissbrauchs eingefangen. Da die Rechtslage so klar sei, hatte das Gericht mit seinem Urteil im Februar entschieden, dass sich das Jobcenter mit 600 Euro an den Verfahrenskosten beteiligen müsse. In erster Instanz hatte das Sozialgericht Nordhausen das Jobcenter dazu verurteilt, 15 Cent nachzuzahlen.
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