Krankenkassenbeitrag für Hartz IV-Empfänger nicht kostendeckend

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung teilte mit, dass die Kassenbeiträge für Hartz IV-Empfänger nicht kostendeckend seien. Droht den Kassen durch zu geringe Pauschalen ein Defizit? Könnte sich dies erhöhen, wenn Flüchtlinge nach 15 Monaten ebenfalls Hartz IV-Leistungen erhalten?

Der Bund zahlt den gesetzlichen Krankenkassen möglicherweise zu geringe Beiträge für die medizinische Versorgung von Hartz IV-Empfängern. Verschärfen könnte sich dieses Problem durch arbeitslose Flüchtlinge, die nach 15 Monaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können und ebenfalls Leistungen nach den Hartz IV-Regelungen (Arbeitslosengeld II) bekommen. Wie der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am 17.2.2016 mitteilte, liegt das eigentliche Problem aber nicht bei den Flüchtlingen, sondern bei kostendeckenden Kassenbeiträgen für Hartz IV-Empfängern.

Pauschale Krankenkassenbeiträge für Hartz IV zu gering? 

Der Bund zahlt für sie zur Zeit einen monatlichen Krankenversicherungsbeitrag von gut 90 Euro sowie knapp 15 Euro für die Pflegeversicherung. Es bestehen Zweifel darüber, ob diese Pauschale ausreicht. Derzeit werden laut Gesundheitsministerium Gespräche darüber geführt, wie hoch der Korrekturbedarf ist. Zudem werden die Auswirkungen des Flüchtlingszuzugs erörtert.

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) rechnet damit, dass wegen des Flüchtlingszuzugs die Zahl der Hartz IV-Empfänger in diesem Jahr um 270.000 Menschen steigt. Davon seien rund 200.000 erwerbsfähig. Flüchtlinge, die nach 15 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Arbeit haben, zahlen indessen ganz normal Sozialbeiträge. In den ersten 15 Monaten werden Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt.

Defizite bei der gesetzlichen Krankenkasse 

Den gesetzlichen Krankenkassen droht also zunächst durch die möglicherweise zu geringere Pauschale für Hartz IV-Empfänger ein Defizit, das sich entsprechend erhöht, wenn Flüchtlinge nach 15 Monaten ebenfalls Hartz IV-Leistungen bekommen. Die Sprecherin des Gesundheitsministeriums, Katja Angeli, sagte am 17.2.2016 in Berlin, zusätzliche Belastungen aus den Hartz IV-Regelungen für die gesetzliche Krankenversicherung seien «eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe».

Eine Sprecherin des Finanzministeriums erläuterte, die Beitragsentwicklung der Kassen gestalte sich derzeit weiter positiv. Zudem werde der Bundeszuschuss, der aus dem Haushalt für die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt wird, von derzeit 14 Milliarden Euro im nächsten Jahr auf 14,5 Milliarden angehoben. Auch sei nicht seriös abzuschätzen, wieweit sich der Zuzug von Flüchtlingen für die Krankenversicherung auswirke.

Millionenlücke durch zu geringe Kassenbeiträge 

Die «Frankfurter Rundschau» (17.2.2016) hatte geschrieben, dass bereits in diesem Jahr eine Lücke von mehreren hundert Millionen Euro entstehen werde, weil der Bund für Flüchtlinge und andere Hartz IV-Empfänger viel zu geringe Kassenbeiträge überweise. Im kommenden Jahr werde das Loch dann schon auf über eine Milliarde Euro anwachsen.

dpa