Verantwortung bei Pflichtverletzungen in gescheiterter Bedarfsgemeinschaft bleibt individuell

Anders als das Landessozialgericht findet das Bundessozialgericht keine Rechtfertigung dafür, bei einer Pflichtverletzung des Ehemanns und Vaters auch den Klägern gegenüber festzustellen, dass sie keinen Anspruch auf Leistungen haben. Das ergibt sich bereits aus dem klaren Wortlaut von § 41a Absatz 3 Sätze 3 und 4 SGB II, der auf eine bestehende Bedarfsgemeinschaft zum Zeitpunkt der abschließenden Festsetzung abzielt. Nach der Auflösung dieser Gemeinschaft kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Erwartung des "Füreinandereinstehenwollens" weiterhin gilt.
Kläger behalten Leistungsanspruch
Ein Leistungsanspruch besteht daher in der Höhe, wie vorläufig Leistungen bewilligt wurden, es sei denn, es steht höheres Einkommen fest, wie in diesem Fall. Dieses Ergebnis passt besonders gut zum systematischen Rahmen von § 41a Absatz 5 SGB II in Bezug auf die Rechtsfolgen einer Fiktionswirkung.
Hinweis: BSG, Urteil v. 13.12.2023, B 7 AS 24/22 R
-
Voraussetzungen für einen gültigen Widerspruch per E-Mail
1.158
-
Hartz IV-Empfänger können kostenlos Personalausweis erhalten
6541
-
Bundesregierung verschärft Regeln beim Bürgergeld
607
-
Arbeitslosengeld I nach befristeter Beschäftigung
559
-
Anspruch auf Mietkostenübernahme während Haft
465
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
266
-
Besteht Anspruch auf ALG II trotz Immobilie im Ausland?
224
-
Jobcenter muss für behindertengerechten Wohnraum mehr zahlen
215
-
Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
167
-
Wann Dritte dem Jobcenter Auskunft geben müssen
160
-
SGB XII: Kein Anspruchsübergang bei ambulanter Pflege
25.02.2025
-
Ansprüche und Pflichten bei Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger
17.02.2025
-
Eingeschränkte Leistungen für Asylbewerber bei fehlender Mitwirkung
24.01.2025
-
Neubau ist kein Schonvermögen bei Bezug von Bürgergeld
22.01.20251
-
Kindergeld und Kinderzuschlag steigen ab Januar 2025
31.12.2024
-
Das Scheitern der Kindergrundsicherung
11.12.2024
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
18.11.2024
-
Einwohner-Energie-Geld nicht als Einkommen anrechenbar
16.10.2024
-
Verschwiegene Schöffenbezüge führen zur Rückzahlung
08.10.2024
-
Bundesregierung verschärft Regeln beim Bürgergeld
04.10.2024