Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag sorgt dafür, dass Eltern, die ihren Bedarf für den Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen decken können, nicht nur wegen des Bedarfs ihrer Kinder auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind. Zum 1.1.2022 steigt der Kindezuschlag. 

Kinderzuschlag 2022: Mehr Geld für Familien mit kleinen Einkommen

Gute Nachrichten für Familien mit kleinen Einkommen: Ab dem 1.1.2022 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag um vier Euro auf 209 Euro pro Kind und Monat.

Automatische Anpassung des Kinderzuschlags

Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden - der Auszahlungsbetrag wird ab Januar automatisch angepasst.

Kinderzuschlag: Voraussetzungen für den Bezug

Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefüllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden.

Anspruch auf Kinderzuschlag online prüfen

Gut zu wissen: Mit dem KiZ-Lotsen lässt sich unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann von zu Hause auch bequem und unkompliziert eine Videoberatung vereinbart werden.

Bundesagentur für Arbeit

Schlagworte zum Thema:  Kinderzuschlag, Grundsicherung