Richtsatzsammlung 2021 und Anwendung in Krisenzeiten
Die Richtsatzsammlung ist ein wichtiges Hilfsmittel der Finanzverwaltung. So werden Umsätze und Gewinne eines Gewerbetreibenden verprobt. Außerdem werden die Richtsätze herangezogen um ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Allerdings darf bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen eine Schätzung nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Richtsätzen abweichen.
Richtsatzsammlung 2021
Die Finanzverwaltung hat aktuell die Richtsatzsammlung 2021 bekannt gegeben. Außerdem wurde ein Schreiben veröffentlicht, dass die Anwendung der Richtsatzsammlung in wirtschaftlichen Krisensituationen erläutert. Die Finanzverwaltung gibt dabei zu bedenken, dass die in der Richtsatzsammlung genannten Rohgewinnsätze, Rohgewinnaufschlagsätze sowie Halb- und Reingewinne dazu dienen, individuelle Sachverhalte verallgemeinernd abbilden zu können. Es sei daher unabdingbar, bei der Anwendung der Richtsätze stets auf die individuellen Verhältnisse der einzelnen zu prüfenden Betriebe einzugehen und diese zu berücksichtigen. Dieser Grundsatz der individuellen Betrachtung der Steuerpflichtigen sei insbesondere in Krisenzeiten besonders zu beachten.
Sensibilität bei der Anwendung der Richtsatzsammlung
In dem BMF-Schreiben wird ausgeführt, dass eine Abbildung aller denkbaren Auswirkungen, naturgemäß bei einer pauschalierten Betrachtungsweise nicht darstellbar ist. Daher muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, ob und in welchem Umfang bei der Anwendung der Richtsätze Anpassungen vorzunehmen sind. Der sensible Umgang mit der Richtsatzsammlung gegenüber den Steuerpflichtigen wird in dem Begleitschreiben betont.
BMF, Schreiben v. 28.11.2022, IV A 8 - S 1544/19/10001 :006 und Richtsatzsammlung 2021
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
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Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
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Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024