BMF: Anlage EÜR 2018 wurde bekannt gegeben

Die Finanzverwaltung hat die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2018 bekannt gegeben.

Änderungen beim betrieblichen Schuldzinsenabzug

Die Anlage SZE sowie die Anleitung zur Anlage EÜR werden aufgrund des BFH-Urteils v. 14.3.2018, X R 17/16 (vgl. Kommentierung) für den Veranlagungszeitraum 2018 noch überarbeitet. Der BFH hatte entschieden, dass beim Abzugsverbot für betrieblich veranlasste Schuldzinsen die Bemessungsgrundlage auf den periodenübergreifenden Entnahmenüberschuss zu begrenzen ist. Das BMF weist darauf hin, dass hierzu dann ein gesondertes Schreiben veröffentlicht wird.

BMF, Schreiben v. 17.10.2018, IV C 6 - S 2142/17/10002 :012


Schlagworte zum Thema:  Einnahmenüberschussrechnung, Vordruck