BMF: E-Bilanz bei atypischen Gesellschaften

Das BMF äußert sich zur Übermittlungspflicht in Fällen atypisch stiller Gesellschaften gemäß § 5b EStG.

Das BMF erläutert, zu welcher Steuererklärung der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung des Betriebs des Inhabers eines Handelsgewerbes in Fällen der atypisch stillen Beteiligung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung gemäß § 5b Abs. 1 EStG zu übermitteln ist. Dabei unterscheidet es zwischen zwei Fällen:

  • Atypisch stille Beteiligung an dem gesamten Unternehmen
  • Atypisch stille Beteiligung an einem Teil des Unternehmens

BMF, Schreiben v. 24.11.2017, IV C 6 - S 2133-b/17/10004, veröffentlicht am 28.11.2017.


Schlagworte zum Thema:  E-Bilanz, Stille Beteiligung, Steuererklärung