Erprobungsprojekte zu Datenaustauschverfahren der Finanzverwaltung
Nach dem Once-Only-Prinzip sollen Bürger oder Unternehmen Daten nur noch einmal angeben müssen. Die Daten anderer Behörden können dann für die vorausgefüllte Steuererklärung in ELSTER genutzt werden.
Projektkontext und Partner
Die Erprobungsprojekte wurden in enger Zusammenarbeit mit Fachressorts auf Bundes- und Landesebene durchgeführt. An der gemeinsamen Erprobung von Datenaustauschverfahren waren beteiligt
- das Bayerische Landesamt für Steuern,
- das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen,
- das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg,
- die Freie Hansestadt Bremen,
- das Bundesministerium der Finanzen und
- der Programmbereich Registermodernisierung.
Ziel war und ist es, den konkreten Austausch von Nachweisdaten zu testen – unter realitätsnahen Bedingungen und entlang der technischen Schnittstellen des (National-)Once-Only-Technical-Systems.
Erprobungsprojekte der Registermodernisierung
Die Registermodernisierung ist laut BMF ein Schlüsselvorhaben der Verwaltungsdigitalisierung. Zwei Bausteine stehen hierbei im Fokus: die technische Umsetzung nationaler und internationaler Datenaustauschverfahren sowie strategische Governance-Themen. Um die Umsetzung dieser Bausteine gezielt zu testen und weiterzuentwickeln, führt das BMF sukzessive mehrere Erprobungsprojekte in unterschiedlichen Kontexten durch. Sie zielen darauf ab, sowohl technische als auch strategische Aspekte praxisnah zu erproben und wichtige Erkenntnisse für die flächendeckende Umsetzung zu gewinnen.
Gleichzeitig wird erprobt, welche Daten für Verwaltungsleistungen benötigt werden und welche Behörden diese Daten bereitstellen können. Das sei die Basis, um den Datenaustausch effizient zu gestalten und langfristig zu standardisieren. So sollen zukunftsfähige, skalierbare Lösungen für Bund, Länder und EU-Mitgliedstaaten entstehen.
Zielbildarchitektur und technische Umsetzungen
In den Erprobungsprojekten ist eine Zielbildarchitektur entwickelt worden, die vom Nachweisabruf über die Verarbeitung bis zur Einbindung in Fachverfahren reicht. Die Projekte werden in zwei Stufen umgesetzt:
- Tests mit Dummy-Daten oder PDFs zur Machbarkeitsprüfung und
- Konzeption strukturierter Datenflüsse zur Standardisierung und Automatisierung.
Der Fokus liegt auf der "Rückkanalfähigkeit". Die Steuerverwaltung prüft derzeit, wie ihre Systeme künftig so erweitert werden können, dass auch ein strukturierter Nachweisfluss in Richtung anderer Behörden möglich wird: ein sog. bidirektionaler synchroner Datenaustausch.
Vorteile für Bürger und Verwaltung
Als Vorteile für Bürger und Verwaltung werden genannt:
- Kein Sammeln von Belegen und Nachweisen mehr – alles erfolgt digital über ELSTER
- Schnellere Bearbeitung durch strukturierte Daten
- Mehr Vertrauen: Nachweise kommen direkt von der Datenquelle
- Geringere Fehleranfälligkeit, weniger Bürokratie
- Praktische Umsetzung der Single-Digital-Gateway-Verordnung in Deutschland
Erfolgsfaktoren und Erkenntnisse
Pragmatische Ansätze wie der Machbarkeitsnachweis in Gestalt eines Proof of Concepts helfen nach der Mitteilung des BMF, erste Erfolge zu erzielen. Die Projektergebnisse zeigten, dass ressort- und ebenenübergreifende Zusammenarbeit entscheidend ist, um Herausforderungen wie unterschiedliche IT-Architekturen oder Rechtsrahmen zu bewältigen.
Ein besonderer Meilenstein sei die Anbindung der Steuerverwaltung an die Referenzumgebung des National-Once-Only-Technical-Systems (NOOTS). Die Steuerverwaltung sei die erste deutsche Verwaltung, die im nationalen Kontext als Datengeber erfolgreich einen technischen Testdatentransfer durchführte.
Im Erprobungsprojekt zur praktischen Umsetzung der Single-Digital-Gateway-Verordnung sei der Abruf eines Nachweises aus Österreich getestet worden. Die Tests hätten dazu gedient dazu, das EU-weite Once-Only-Technical-System (EU-OOTS) in Verbindung mit dem National-Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) zu validieren.
Diese Fortschritte zeigen nach Ansicht des BMF, dass die Steuerverwaltung als Pilotverwaltung wichtige Grundlagen für den künftigen grenzüberschreitenden Nachweisdatenabruf legt – mit hoher Relevanz und als Vorbild für die gesamte öffentliche Verwaltung.
Die Erfahrungen aus beiden Konstellationen – national als Datengeber, international als Datennehmer und -nachnutzer – sollen nun in die Folgeprojekte zur Registermodernisierung einfließen.
Herausforderungen in der Praxis
In den Erprobungsprojekten kristallisierten sich laut BMF auch verschiedene Herausforderungen für den Aufbau eines durchgängigen Nachweisdatenaustauschs heraus:
- Technische Weiterentwicklung: Die relevanten IT-Komponenten – insbesondere Schnittstellen und Intermediäre Plattformen – müssen noch weiter ausgebaut und stabil betrieben werden.
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Für bestimmte Anwendungsfälle bestehen noch offene Fragen – etwa zur Ausgestaltung der Vertretungsregelungen bei digitaler Authentifizierung oder zur Datenverantwortlichkeit.
- Koordinationsaufwand: Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen föderalen und europäischen Ebenen erfordert eine enge Abstimmung zwischen allen beteiligten Stellen.
- Standardisierung und Datenqualität: Die Wiederverwendung von Daten setzt voraus, dass die Daten stets aktuell und qualitätsgesichert sind und immer eindeutig einer Referenzstelle (dem sogenannten Single Point of Truth) zugeordnet sind. Darüber hinaus sind Datenstandards mit persistenten Datenfeld-Identifikatoren erforderlich, die EU-weit und fachbereichsübergreifend anschlussfähig sind.
Nächste Schritte
Wie das BMF schreibt, fokussieren sich die nächsten Schritte darauf, die in den Erprobungsprojekten gewonnenen Erkenntnisse auszuwerten für künftige Vorhaben. Dabei sollen insbesondere technische Standards für den Datenaustausch weiterentwickelt werden. Gleichzeitig werde die Zusammenarbeit zwischen Behörden auf Bund-, Länder- und EU-Ebene weiter gestärkt.
Ziel sei es, die technischen Voraussetzungen für den Livebetrieb des EU-weiten Nachweisabrufs zu schaffen – einschließlich des bidirektionalen Datenaustauschs aus der Steuerverwaltung heraus.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
5.3095
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.538
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1.3226
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.135
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.128
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
870
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
558
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
556
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13.01.2026
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Änderungen in den Vordrucken der Überschusseinkünfte 2025
13.01.2026
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