![BMF: Teilwertabschreibung BMF: Teilwertabschreibung](https://www.haufe.de/image/laeufer-247744-2.jpg?trafo=21x10&width=300&digest=rWUKETxL0alDiWZ1rXqjYKPXYdlwPx69hNWptHqXYik%3D)
Der niedrigere Teilwert kann nur angesetzt werden, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Es gilt ein striktes Wertaufholungsgebot.
Das BMF hat ausführlich zu den folgenden Punkten Stellung genommen:
- Ermittlung des Teilwerts
- Voraussichtlich dauernde Wertminderung
- Wertaufholungsgebot
- Verbindlichkeiten
- Zeitliche Anwendung
- Aufhebung eines BMF-Schreibens
BMF, Schreiben v. 2.9.2016, IV C 6 - S 2171-b/09/10002 :002