Wichtige Änderung im Datenträgerverfahren ab 1.1.2018
Zu beachten ist, dass der Rechtsformschlüssel 04 (Fondsgesellschaften und ausländische Investmentfonds) vom BZSt für die Verarbeitung der Erstattungsanträge nicht mehr zugelassen wird. Die entsprechenden Erstattungsanträge können auch nicht einfach unter einem anderen Rechtsformschlüssel eingereicht werden. Wer dies doch versucht und einen Antrag einreicht, wird auf keinen Erfolg stoßen. Das BZSt stellt klar, dass diese Antäge abgewiesen werden.
Hinweis: Das Investmentsteuerreformgesetz wirkt sich auf das Datenträgerverfahren aus. Entsprechende Informationen sind auf der
Homepage des BZSt hinterlegt.
Die Änderung gilt Kapitalerträge, die ausländischen Fondsgesellschaften und Investmentfonds ab dem 1.1.2018 zufließen.
BZSt, Meldung v. 9.1.2018
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
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Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
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Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024