Bayern gründet Internationales Steuerzentrum
Dr. Markus Söder, Finanzminister: "Bayern forciert mit dem Internationalen Steuerzentrum die Zusammenarbeit unter europäischen Steuerverwaltungen. Das bringt zeitliche Ersparnis und ein Plus an Rechtssicherheit für Staat und Unternehmen". Finanzminister Dr. Söder unterzeichnet entsprechende Vereinbarungen mit den Steuerverwaltungen in Italien und den Niederlanden. Vereinbarungen mit Kroatien, Tschechien und Ungarn sollen folgen.
Das "internationale Steuerzentrum" ist eine bundesweit einzigartige Einrichtung. Die Arbeitsgruppe ist an die Steuerabteilung im Bayerischen Finanzministerium angebunden. 35 Auslandsfachprüfer sind derzeit bereits im Landesamt für Steuern eingesetzt. Die Einheit wird auf 50 Mitarbeiter aufgestockt.
Ziel ist, internationale Steuerprüfungen zu stärken und zu beschleunigen. So können auch Steuerschlupflöcher geschlossen werden. Die Zusammenarbeit der bayerischen Steuerverwaltung mit anderen europäischen Ländern soll so verbessert werden, dass internationale Prüfungen schon bald Alltag werden. International besetzte Prüferteams sollen fest und dauerhaft etabliert werden. Somit werden Verfahrenswege verkürzt und Rahmenbedingungen für die Prüfungen verbessert. Der Steueralltag soll effektiv auf kurzen Arbeitswegen unbürokratisch gestaltet werden. Damit unterstützt Bayern den Bund, das deutsche Steueraufkommen zu sichern, und leistet so einen Beitrag zu international gerechtem Steuervollzug.
Gerade Auslandsfachprüfer haben oft komplexe Sachverhalte zu klären. Dies betrifft z.B. Firmenangaben zu Verrechnungspreisen, Definition von Betriebstätten, Firmenkonstruktionen wie hybride Gesellschaftsformen oder sog. "Weiße Einkünfte".
Durch grenzüberschreitende Prüfungen erhält die bayerische Steuerverwaltung einen Überblick über den kompletten Sachverhalt und kann den deutschen Unternehmensgewinn fundiert und dauerhaft ermitteln.
Ziele:
- Prüfungen beschleunigen und weiter professionalisieren
- Verbesserung der Zusammenarbeit der bayerischen Steuerverwaltung mit anderen europäischen Ländern, dass internationale Prüfungen schon in naher Zukunft alltäglich werden.
- international besetzte Prüferteams als feste Struktur einrichten
- bessere Rahmenbedingungen für Prüfungen schaffen, z. B. Sprachbarrieren überwinden, Bürokratie abbauen, Hürden im Verwaltungsalltag beseitigen
Das Internationale Steuerzentrum koordiniert künftig:
- Informationsaustausch als Informationsdrehscheibe
- internationale Prüferteams in gemeinsamen Prüfungen - sog. "joint audits"
- internationale Arbeitsgruppen mit bayerischer Beteiligung
- und es dient in Fragen internationaler Besteuerung als Anlaufstelle für andere Länder sowie die bayerischen und deutschen Finanzämter
Konkrete Vorteile für Staat und Unternehmen:
- kürzere Verfahrenswege, z.B. möglichst direkter Zugang zu anderen Verwaltungen über direkte Kontakte und Ansprechpartner
- beschleunigte Abwicklung von Prüfungen,
- noch höhere Qualität der Prüfungen, z.B. einzelne Auslandsfachprüfer spezialisieren sich auf bestimmte Länder
- mehr Rechtssicherheit auf beiden Seiten,
- mehr und schneller realisierte Steuereinnahmen
FinMin Bayern, Pressemitteilung Nr. 244 v. 23.7.2013
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
11.7595
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.120
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.626
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9096
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.853
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.799
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.429
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.988
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.77741
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