Internationales Steuerzentrum für Effizienz und Gerechtigkeit im internationalen Steuervollzug
Ziel des in Bayern im Juli 2013 gegründeten IStZ ist eine beschleunigte Abwicklung von Prüfungen bei grenzüberschreitenden Steuersachverhalten. „Gemeinsame Betriebsprüfungen ersetzen langwierige bürokratische Wege“, sagte Söder. Das IStZ kooperiert bereits mit Österreich, den Niederlanden, Italien und Kroatien und ist in dieser Form einzigartig in Deutschland.
Die bisherigen Erfahrungen aus dem IStZ leisten einen gezielten Beitrag für mehr Effizienz und Gerechtigkeit im internationalen Steuervollzug. Söder: „Mit der Arbeit des Internationalen Steuerzentrums können Steuerschlupflöcher geschlossen und Doppelbesteuerung vermieden werden.“ Das Mehrergebnis ist im Wesentlichen einem koordinierten Einsatz und dem effektiveren Informationsaustausch von Prüferteams aus Bayern und den beteiligen Staaten zu verdanken. Für Staat und Unternehmen ergeben sich aus dieser grenzüberschreitenden Prüfungsarbeit viele Vorteile: So schaffen gemeinsame Prüfungen schneller Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Interne Verfahrensabläufe werden beschleunigt, weil Prüfungen effizienter und schneller ablaufen. Außerdem helfen die gemeinsamen Prüfungen Doppelbesteuerung und Steuervermeidung zu begegnen.
Die Zusammenarbeit der bayerischen Steuerverwaltung mit anderen europäischen Ländern soll weiter verbessert werden. Internationale Prüfungen sollen schon bald Alltag sein. Konkret sollen international besetzte Prüferteams fest und dauerhaft etabliert werden. Das IStZ strebt dazu die Zusammenarbeit mit weiteren Staaten an.
FinMin Bayern v. 19.2.2015
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
11.7595
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.120
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
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