Internationales Steuerzentrum für Effizienz und Gerechtigkeit im internationalen Steuervollzug

Ziel des in Bayern im Juli 2013 gegründeten IStZ ist eine beschleunigte Abwicklung von Prüfungen bei grenzüberschreitenden Steuersachverhalten. „Gemeinsame Betriebsprüfungen ersetzen langwierige bürokratische Wege“, sagte Söder. Das IStZ kooperiert bereits mit Österreich, den Niederlanden, Italien und Kroatien und ist in dieser Form einzigartig in Deutschland.
Die bisherigen Erfahrungen aus dem IStZ leisten einen gezielten Beitrag für mehr Effizienz und Gerechtigkeit im internationalen Steuervollzug. Söder: „Mit der Arbeit des Internationalen Steuerzentrums können Steuerschlupflöcher geschlossen und Doppelbesteuerung vermieden werden.“ Das Mehrergebnis ist im Wesentlichen einem koordinierten Einsatz und dem effektiveren Informationsaustausch von Prüferteams aus Bayern und den beteiligen Staaten zu verdanken. Für Staat und Unternehmen ergeben sich aus dieser grenzüberschreitenden Prüfungsarbeit viele Vorteile: So schaffen gemeinsame Prüfungen schneller Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Interne Verfahrensabläufe werden beschleunigt, weil Prüfungen effizienter und schneller ablaufen. Außerdem helfen die gemeinsamen Prüfungen Doppelbesteuerung und Steuervermeidung zu begegnen.
Die Zusammenarbeit der bayerischen Steuerverwaltung mit anderen europäischen Ländern soll weiter verbessert werden. Internationale Prüfungen sollen schon bald Alltag sein. Konkret sollen international besetzte Prüferteams fest und dauerhaft etabliert werden. Das IStZ strebt dazu die Zusammenarbeit mit weiteren Staaten an.
FinMin Bayern v. 19.2.2015
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7935
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.123
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.138
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.963
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9226
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
2.371
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.221
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
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Hessische Steuerfahndung wertet Dubai-Daten aus
25.04.2025
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Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
25.04.20252
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Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG
24.04.2025
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Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in Altfällen
23.04.2025
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Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
23.04.2025
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Einkünfte des Bordpersonals von Schiffen auf hoher See
22.04.2025
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Aufarbeitung von Daten zu Steueroasen in NRW
16.04.2025
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Neues Hinweisgeberportal gegen Steuerkriminalität in Schleswig-Holstein
16.04.2025
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Neues BMF-Schreiben zu Kryptowährungen
15.04.2025
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Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten
15.04.2025