Ferienjobs sind meist steuerfrei
Das ist ganz unkompliziert und sollte niemanden von seinem Job abhalten. Denn die allermeisten Ferienjobber zahlen letztlich überhaupt keine Steuern.
Sie müssen ihrem Arbeitgeber grundsätzlich ihre Steuer-Identifikationsnummer, ihr Geburtsdatum und die Information, ob es sich um das erste Beschäftigungsverhältnis handelt, mitteilen. Anhand dieser Angaben kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale, zum Beispiel Steuerklasse und Religion, elektronisch abrufen. Eine Lohnsteuerkarte oder eine Papierbescheinigung des Finanzamts muss aber bereits seit einigen Jahren nicht mehr beim Arbeitgeber vorgelegt werden.
Behält der Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer ein, können sich die Ferienjobber diese nach Ablauf des Kalenderjahres mit einer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt zurückholen. Bei einem Bruttoarbeitslohn von bis zu 11.415 EUR im Jahr 2015 fällt z. B. in der Steuerklasse I, also für Ledige, gar keine Lohnsteuer an.
Unabhängig davon hat der Arbeitgeber wie bisher in bestimmten Fällen, z. B. bei 450-EUR-Jobs, die Möglichkeit, die Lohnsteuer pauschal zu versteuern und diese für den Ferienjobber zu übernehmen. Die unterschiedlichen Besteuerungsmöglichkeiten sollten in einem Gespräch mit dem Arbeitgeber vorab zu klären.
Weitere Informationen und Einzelheiten können Sie den Broschüren "Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende" und "Steuertipps für alle Steuerzahlenden" beim Finanzministerium Nordrhein-Westfalen entnehmen.
Finanzministerium NRW v. 26.6.2015
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.5285
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.470
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.823
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.3406
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.222
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.639
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.380
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.11639
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
1.749
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.540
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
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Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024
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Änderung des AEAO infolge des Postrechtsmodernisierungsgesetzes und des JStG 2024
12.12.2024
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Muster der Umsatzsteuererklärung 2025
12.12.2024