Durch Trockenheit und Hitze geschädigte landwirtschaftliche Betriebe

"Wir greifen den geschädigten Landwirtinnen und Landwirten schnell unter die Arme", sagte der Minister am 20.8.2015. "Damit soll dabei geholfen werden, die teilweise erheblichen finanziellen Belastungen und Ernteeinbußen abzufedern."
Infrage kämen insbesondere Maßnahmen wie Steuerstundungen ohne Stundungszinsen, Herabsetzungen der Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer oder auch ein vorübergehender Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen unter Verzicht auf Säumniszuschläge.
Voraussetzung sei, dass die Betroffenen das zuständige Finanzamt durch entsprechende Anträge über die durch die Trockenheit hervorgerufenen Belastungen informieren. In begründeten Fällen werde den Betroffenen umgehend geholfen, so Schmid.
FinMin Baden-Württemberg v. 20.8.2015
Wegen der Trockenheit mit hohen Temperaturen sind in weiten Teilen Bayerns, vor allem in Unterfranken, beträchtliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen entstanden. Die Ernteausfälle bzw. Ertragseinbußen werden bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Es erscheint daher angebracht, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen und auf die steuerlichen Hilfsmaßnahmen durch Presseveröffentlichungen, Aushang im Finanzamt oder in anderer geeigneter Weise hinzuweisen.
LfSt Bayern v. 19.8.2015
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