Schließung der elektronischen Meldewege zu Meldungen nach der EU-Zinsrichtlinie
Meldewege werden geschlossen
Zum 1.1.2016 wurde die EU-Zinsrichtlinie aufgehoben. Reguläre Meldungen nach der EU-Zinsrichtlinie waren letztmalig in 2016, beziehungsweise 2017 für bestimmte Gebiete mit gesonderten Abkommen, abzugeben. Vorerst blieben jedoch die bisherigen Meldewege noch geöffnet, für den Fall, dass Nachmeldungen oder Korrekturen erfolgen mussten. Zum 31.12.2020 werden die Wege nun jedoch geschlossen.
BZSt, Meldung v. 12.10.2020
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