Richtsatzsammlung

Das BMF hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2019 bekannt gegeben.

Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel der Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne eines Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Schätzung nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Richtsätzen abweichen.

Anwendung der Richtsätze

Die Richtsatzsammlung dient vorwiegend Betriebsprüfern bei ihrer Prüfungstätigkeit. Auch Veranlagungsstellen ziehen die Richtsätze zu Schlüssigkeitsprüfungen heran. Die Richtsätze ermöglichen dem Betriebsprüfer, die Kennzahlen des zu prüfenden Betriebs mit denen der Richtsatzsammlung für die entsprechende Branche zu vergleichen. Zu diesem Zweck werden die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung oder der Einnahmen-Überschussrechnung des zu prüfenden Betriebs normalisiert und anschließend den Richtsätzen gegenüber gestellt.

Richtsatzsammlung für das Jahr 2019

BMF, Schreiben v. 20.1.2021, IV A 8 -S 1544/19/10001 :001


Schlagworte zum Thema:  Abgabenordnung, Betriebsprüfung, Schätzung