Anwendungsschreiben zur Zinsschranke nach § 4h EStG

Das BMF hat ein umfangreiches Schreiben zur Zinsschranke nach § 4h EStG veröffentlicht.

Neuregelung zur Zinsschranke nach § 4h EStG durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz

Aufgrund des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes besteht Überarbeitungsbedarf an dem BMF-Schreiben v. 4.7.2008 zur Zinsschranke nach § 4h EStG. Bereits im Oktober 2024 wurde der Entwurf eines überarbeiteten Schreibens veröffentlicht. Nun erfolgte die Bekanntgabe des finalen Schreibens.

Inhalte des BMF-Schreibens

Das umfangreiche Schreiben befasst sich u.a. mit folgenden Themenschwerpunkten

  • Zeitliche Anwendung
  • Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen
  • Ausnahmetatbestände (§ 4h Absatz 2 EStG)
  • Gesellschafterfremdfinanzierung
  • Öffentlich Private Partnerschaften
  • Öffentliche Hand
  • Darlehen zur Finanzierung langfristiger öffentlicher Infrastrukturprojekte

BMF, Schreiben v. 24.3.2025, IV C 2 - S 2742-a/00028/012/001


Schlagworte zum Thema:  Betriebsausgaben, Zinsschranke, Zinsen