Umsätze von Kindertageseinrichtungen und Schulen

Das Bayerische LfSt informiert zur Besteuerung von in Kindertageseinrichtungen und Schulen erzielten Umsätzen im zeitlichen Anwendungsbereich von § 2b UStG.

Umsatzbesteuerung und § 2b UStG

Im Zusammenhang mit Schulen und Kindertageseinrichtungen  werden vielfältige Umsätze erzielt, bei denen sich die Frage stellt, wem die Umsätze zuzurechnen sind und ob die Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen. In einer aktuellen Verfügung wird umfangreich Stellung bezogen. So u.a. zu folgenden Schwerpunkten:

  • Allgemeine Problematik
  • Elternbeiräte
  • Schulfirmen/Schulprojekte
  • Schülerfirmen
  • Fördervereine

Bayerisches LfSt, Verfügung v. 8.2.2021, S 7107.2.1-37/11 St33


Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer, Kindertagesstätte