Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird nur nach schriftlichem Antrag vergeben
Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Derzeit gehen vermehrt Anträge auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Mitteilung der dazu gespeicherten Daten beim BZSt ein. Doch die USt-IdNr. wird nur nach einem schriftlichen Antrag vergeben. Entsprechendes gilt für allgemeine Fragen zur Vergabe bzw. zu allen Fragen bzgl. der gespeicherten Daten oder der Eintragung von Euroadressen.
Das BZSt informiert darüber, welche Informationen im Antrag enthalten sein müssen:
- Name und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers,
- Finanzamt, bei dem das Unternehmen geführt wird,
- Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird.
Gestellt werden kann der Antrag über ein Kontaktformular auf der Seite des BZSt. Hierbei sollten für eventuelle Rückfragen auch eine Telefon- oder Faxnummer hinterlegt werden. Der Antrag wird in der Regel innerhalb von 48 Stunden bearbeitet. Erfolgreich ist der Antrag jedoch nur, wenn der Antragsteller als Unternehmer beim zuständigen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt wird und dem BZSt entsprechende Daten bereits übermittelt wurden.
BZSt, Meldung v. 19.8.2020
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
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Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
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Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024
da das BZSt selbst auf die Möglichkeit der Antragstellung über das elektronische Formular hinweist, kann man meines Erachtens davon ausgehen, dass dies ausreichend ist, auch wenn gem. § 27a Abs. 1 Satz 4 UStG der Antrag "schriftlich" zu stellen ist.
MfG, Yan Christoph, Haufe Online-Redaktion