Zahl der Selbstanzeigen in Hessen ist rückläufig

Im zweiten Quartal 2017 sind in Hessen weniger Selbstanzeigen zu Kapitalanlagen in der Schweiz als zuvor eingegangen.

Hessens Finanzstaatssekretärin Dr. Bernadette Weyland stellte die Bilanz zu den Selbstanzeigen für das zweite Quartal 2017 vor:

- April: 7 Selbstanzeigen (vorläufig festgesetzte Mehrsteuern: circa 482.000 Euro) ein, 

- Mai: 7 Selbstanzeigen (bei vorläufig festgesetzte Mehrsteuern in Höhe von rund 224.000 Euro), 

- Juni: 6 Selbstanzeigen (vorläufig festgesetzte Mehrsteuern: circa 450.000 Euro). 

Weyland verweist auf die schärferen Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige seit 2015 und stellt fest: "Die Zahl der Selbstanzeigen ist seitdem, und dies können wir auch in den übrigen Bundesländern beobachten, rückläufig." 

Hessisches FinMin, Meldung v. 4.8.2017


Schlagworte zum Thema:  Selbstanzeige, Steuerhinterziehung