Bezüge von Bundeswehr-Reservisten

Reservisten der Bundeswehr sollen auch künftig keine Steuern für ihre Bezüge bezahlen. Das geht aus dem Jahressteuergesetz 2013 hervor, das der Finanzausschuss des Bundestags am Mittwoch beschloss.

Die Reservisten hatten befürchtet, dass nach dem Aussetzen der Wehrpflicht ihre Bezüge wie die der freiwillig Wehrdienstleistenden behandelt werden könnten. Das hätte bedeutet, dass Zuwendungen für unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung, die Attraktivitätsprämien für die Offiziersausbildung oder der Leistungszuschlag für 24 Tage Wehrübungen im Jahr besteuert worden wären.

dpa

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