Bezüge von Bundeswehr-Reservisten sollen nicht besteuert werden
Die Reservisten hatten befürchtet, dass nach dem Aussetzen der Wehrpflicht ihre Bezüge wie die der freiwillig Wehrdienstleistenden behandelt werden könnten. Das hätte bedeutet, dass Zuwendungen für unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung, die Attraktivitätsprämien für die Offiziersausbildung oder der Leistungszuschlag für 24 Tage Wehrübungen im Jahr besteuert worden wären.
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