BStBK: Änderungen der Berufs- und Fachberaterordnung

Die Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat Änderungen der Berufs- und Fachberaterordnung beschlossen, die am 1.8.2022 in Kraft treten.

Darauf weist die BStBK in einer Pressemitteilung v. 25.7.2022 hin. Danach war eine Anpassung der Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) insbesondere aufgrund des zum 1.8.2022 in Kraft tretenden Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der Berufsausübungsgesellschaften erforderlich geworden.

Neue Entwicklungen im Zuge der Digitalisierung

BStBK-Präsident Prof. Schwab betont: "Die Satzungsversammlung hat damit wichtige Entscheidungen für eine moderne und zeitgemäße Berufs- und Fachberaterordnung getroffen. Beide Regelwerke sind jetzt fachlich wieder auf dem aktuellen Stand und berücksichtigen nicht nur die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung, sondern auch neue Entwicklungen im Zuge der Digitalisierung."

Novelle der BOStB

Die BOStB sei an die seit der letzten Novellierung ergangene Rechtsprechung (z. B. im Bereich der Werbung) angepasst worden. Auch berücksichtige die Novelle der BOStB neue Entwicklungen bei den vereinbaren Tätigkeiten wie etwa die Einführung des Restrukturierungsbeauftragten und Sanierungsmoderators im Insolvenzrecht.

Überarbeitung der FBO

Bei der Fachberaterordnung (FBO) seien insbesondere die Anlagen zur FBO, die die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse regeln, überarbeitet worden. Hinsichtlich der Pflichtfortbildung werde nunmehr ausdrücklich klargestellt, dass diese auch in elektronischer Form (z. B. durch Teilnahme an einem Online-Seminar) erfolgen kann. Das BMF habe am 20.6.2022 grünes Licht für die beschlossenen Änderungen der BOStB und FBO gegeben.

Veröffentlichung der Änderungen

Die BStBK hat die von der Satzungsversammlung beschlossenen Änderungen der BOStB und FBO auf ihrer Website unter www.bstbk.de veröffentlicht. Dort finden sich auch Erläuterungen zu den beschlossenen Änderungen und eine konsolidierte Lesefassung der geänderten Berufs- und Fachberaterordnung.

Quelle: BStBK

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