Steuer auf Kraftstoffe wird befristet gesenkt

Der Bundestag hat am 19.05.2022 das Energiesteuersenkungsgesetz verabschiedet, mit dem die Steuern auf Kraftstoffe befristet gesenkt werden.

Für die Monate Juni bis August ist darin vorgesehen, die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das Europäische Mindestmaß abzusenken. Die Steuerentlastung für Benzin beträgt damit 30 Cent je Liter, für Diesel 14 Cent je Liter.

Hierzu wird das Energiesteuergesetz und die Energiesteuer-Durchführungsverordnung entsprechend geändert. Der Bundesrat hat das gebilligt. Seine vormale Zustimmung war nicht erforderlich, das es sich um eine Einspruchsgesetz handelt.

Keine längerfristige Absenkung

Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion, die eine Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für einen Zeitraum von zwei Jahren erreichen wollte. Außerdem forderte sie eine Senkung der Stromsteuer sowie eine Verlängerung der Stromsteuer-Erstattung für die energieintensive Industrie.

Gesetz zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe


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