Rz. 68
Stand: EL 130 – ET: 05/2022
Zur einkommen- und lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Elektro- und Hybridelektrofahrzeugs an Arbeitnehmer wird ergänzend auf folgende BMF-Schreiben hingewiesen:
- BMF-Schreiben vom 5. November 2021 I (BStBl 2021 I Seite 2205),[1]
- BMF-Schreiben vom 29. September 2020 (BStBl 2020 I Seite 972).[2]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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