Entscheidungsstichwort (Thema)
Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist
Leitsatz (NV)
Ist die Revisionsbegründungsfrist versäumt, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur gewährt werden, wenn innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist die Revisionsbegründung eingereicht wird (Anschluß an den BFH-Beschluß vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264).
Normenkette
FGO § 120 Abs. 1 S. 1, § 56 Abs. 2 S. 3
Verfahrensgang
FG Düsseldorf |
Fundstellen
Haufe-Index 416935 |
BFH/NV 1990, 720 |
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