Entscheidungsstichwort (Thema)
Zulassungsfreie Revision: Rüge, das Urteil sei nicht mit Gründen versehen
Leitsatz (NV)
Eine Entscheidung ist nur dann nicht mit Gründen versehen (§ 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO a.F.), wenn die Begründung überhaupt fehlt oder das FG einen wesentlichen Streitpunkt mit Stillschweigen übergangen hat. Wird geltend gemacht, das FG habe bei der Würdigung des Sachverhalts rechtliche Gesichtspunkte übergangen oder das rechtliche Vorbringen der Beteiligten nicht erschöpfend gewürdigt, handelt es sich um die Rüge unrichtiger Anwendung sachlichen Rechts, die eine zulassungsfreie Revision nicht begründen kann.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 07.06.2001 - X R 64/00 (NV); BFH/NV 2001, 1578
Fundstellen
Dokument-Index HI1133278 |
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