Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung des FG
Leitsatz (NV)
1. Gegen eine Streitwertfestsetzung des FG ist die Beschwerde nicht statthaft. Nach §25 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. §5 Abs. 2 Satz 3 GKG können Streitwertbeschlüsse nicht mit der Beschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes angefochten werden (z. B. BFH-Beschluß vom 20. November 1996 X B 222/96, BFH/NV 1997, 258, m. w. N.).
2. Die Gebührenfreiheit des Verfahrens über die Beschwerde in Streitwertsachen (§25 Abs. 4 GKG) ist auf unstatthafte Beschwerden an den BFH nicht anwendbar (vgl. Beschluß in BFH/NV 1997, 258, m. w. N.).
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 66530 |
BFH/NV 1998, 207 |
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