Entscheidungsstichwort (Thema)
Abrechnungsbescheid als vollziehbarer Verwaltungsakt
Leitsatz (NV)
Wird in einem Abrechnungsbescheid ein durch Aufrechnung des Finanzamts betragsmäßig geminderter Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen festgestellt, so kann die vom FA erklärte Aufrechnung in ihrer Wirkung durch Aussetzung der Vollziehung des Abrechnungsbescheides einstweilen rückgängig gemacht werden.
Normenkette
FGO § 69; AO 1977 §§ 118, 168, 218 Abs. 1-2, §§ 226, 361
Fundstellen
Haufe-Index 415602 |
BFH/NV 1988, 617 |
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