Entscheidungsstichwort (Thema)
PKH für Beschwerdeverfahren wegen Aussetzung der Vollziehung
Leitsatz (NV)
Die Beschwerde gegen die Ablehnung der PKH für ein Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung (A. d. V.) durch das FG ist nicht statthaft, wenn das FG für das Hauptverfahren (A. d. V.) die Beschwerde nicht zugelassen hat. In diesem Falle ist auch der beim BFH gestellte Antrag auf PKH für das Beschwerdeverfahren (wegen PKH) abzulehnen.
Normenkette
FGO § 142 Abs. 1; ZPO §§ 114, 127 Abs. 2 S. 2; BFHEntlG Art. 1 Nr. 3
Fundstellen
Haufe-Index 417812 |
BFH/NV 1992, 190 |
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