Entscheidungsstichwort (Thema)
Unzulässigkeit weiterer Prozeßhandlungen nach der Anordnung, einen Bevollmächtigten zu bestellen
Leitsatz (NV)
Die Anordnung, einen Bevollmächtigten zu bestellen (§ 62 Abs. 1 S. 2 FGO), hat zur Folge, daß der Kläger - abgesehen von der Bestellung des Bevollmächtigten - weitere Prozeßhandlungen nicht mehr vornehmen kann (BFH vom 18. Februar 1971 V K 1/69, BFHE 101, 357, BStBl II 1971, 370). Dazu gehört auch das Gesuch, mit dem ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden soll (BFH vom 31. Januar 1985 IV S 19/84, BFH/NV 1986, 751).
Fundstellen
Haufe-Index 416595 |
BFH/NV 1990, 707 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen