Stand: EL 114 – ET: 01/2018

Ihr > Arbeitslohn kann nach einem DBA von der Besteuerung im > Inland freigestellt sein (> Doppelbesteuerung Rz 51). Im Übrigen unterliegt er der LSt nach allgemeinen Grundsätzen. Zu Besonderheiten bei Studenten ausländischer Lehranstalten als Praktikanten > Ausländische Studenten und > Beschränkte Steuerpflicht Rz 61 ff.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge