Stand: EL 138 – ET: 06/2024

Autobahngebühren für die berufliche Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs sind als Reisenebenkosten grundsätzlich > Werbungskosten. Bei einer > Auswärtstätigkeit können sie neben den Km-Sätzen (> Kilometer-Pauschalen Rz 5) abgezogen werden (> Reisekosten Rz 125). Anders sind sie für Fahrten zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen einer > Doppelte Haushaltsführung durch die > Entfernungspauschale Rz 78 abgegolten (§ 9 Abs 1 Nr 4 Satz 2 und Nr 5 Satz 6 EStG). Zu weiteren Hinweisen > Mautgebühr.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge