Rz. 1

Stand: EL 131 – ET: 09/2022

Zum Abzug von Aufwendungen zur Vorbereitung einer Promotion > Doktorprüfung sowie allgemein > Bildungsaufwendungen Rz 70 Promotion.

 

Rz. 2

Stand: EL 131 – ET: 09/2022

Vergütungen für ins Ausland entsandte Doktoranden, die aus öffentlichen Kassen gezahlt werden, werden im > Inland besteuert. Nach den von Deutschland abgeschlossenen Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung kann idR der Staat der zahlenden öffentlichen Kasse (Kassenstaat) besteuern. Entsprechendes gilt für den > Auslandstätigkeitserlass Rz 8, der für private ArbG geschaffen wurde (> Anh 2 Auslandstätigkeitserlass; > Ausland Rz 11 ff). Ferner > Beihilfen Rz 24.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?