Rz. 34

Stand: EL 132 – ET: 12/2022

Es ist möglich, dass ArbN keine erste Tätigkeitsstätte haben. Solche Fälle können gegeben sein,

  • wenn der ArbG keine Zuweisung vorgenommen hat (> Rz 12 ff) und
  • die quantitativen Kriterien nicht erfüllt sind (> Rz 28) oder
  • keine Dauerhaftigkeit vorliegt (> Rz 22 und > Rz 30).
 

Beispiel 8

ArbN A übt seine Tätigkeit nur bei wechselnden Kunden und im häuslichen Arbeitszimmer (> Rz 10) aus. Er hat keine erste Tätigkeitsstätte.

 

Beispiel 9

Die Pflegedienstkraft P hat täglich vier Personen zu betreuen. Der Arbeitgeber hat keine dieser Pflegestellen als erste Tätigkeitsstätte bestimmt. Die vier Pflegepersonen sollen zunächst für die Dauer von zwei Jahren arbeitstäglich regelmäßig betreut werden.

Die Pflegedienstkraft hat keine erste Tätigkeitsstätte, weil sie an keiner der Pflegestellen dauerhaft tätig werden soll.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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