Stand: EL 111 – ET: 01/2017

Die Bezüge des geschäftsführenden Vorstands einer rechtsfähigen Familienstiftung gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (BFH 114, 535 = BStBl 1975 II, 358). > Vorstandsmitglieder.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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