Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Mietet der ArbG eine Garage vom ArbN an, um den Firmenwagen unterzustellen, führen die Mietzahlungen idR zu Einkünften aus § 21 EStG (> Arbeitslohn Rz 140 Beispiel 2). Ergänzend > Wagenpflegepauschale. Mietet der ArbN selbst – in verdeckter Stellvertretung für den ArbG – eine Garage an, handelt es sich bei der vom ArbG erstatteten Garagenmiete um steuerfreien > Auslagenersatz Rz 20 Pkw-Aufwendungen, im Einzelnen > Kraftfahrzeuggestellung Rz 88.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?