Stand: EL 137 – ET: 03/2024

Dem > Arbeitnehmer vom > Arbeitgeber gutgeschriebener > Arbeitslohn ist zugeflossen, wenn der ArbN über seinen Lohn rechtlich und tatsächlich verfügen kann. Zu Einzelheiten > Zufluss von Arbeitslohn; ergänzend > Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen Rz 2/1, > Rabatte Rz 17, 37, > Tantiemen Rz 3. Besonderheiten gelten für > Warengutscheine (> Rabatte Rz 37) und beim Zufluss von geldwerten Zeiteinheiten auf einem > Arbeitszeitkonto Rz 10 ff; ergänzend > Vielflieger.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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