A. Allgemeines
Rz. 1
Stand: EL 138 – ET: 06/2024
Die Jungferninseln sind eine Inselgruppe in der Karibik, östlich von > Puerto Rico. Sie werden unterschieden in britische (> Rz 2 ff), amerikanische (> Rz 6 ff) und spanische (> Rz 9 ff) Jungferninseln.
B. Britische Jungferninseln
Rz. 2
Stand: EL 138 – ET: 06/2024
Zu den britischen Jungferninseln (Hauptstadt: Road Town; Amtssprache: Englisch) in der Karibik gehören ua die Inseln Jost van Dyke und Peter Island (Great Harbour), Tortola (Road Town) und Virgin Gorda (Spanish Town). Sie sind als britisches Überseegebiet der britischen Krone unterstellt, jedoch weder Teil des Vereinigten Königreichs (VK) noch eine Kronkolonie. Das DBA mit > Großbritannien und Nordirland ist nicht anwendbar. Sie stellen ein gesondertes Rechtssubjekt dar und waren auch während der Mitgliedschaft des VK in der EU nicht Teil der > Europäische Union. § 1a EStG war und ist deshalb nicht anwendbar (> Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 30 ff).
Rz. 3
Stand: EL 138 – ET: 06/2024
Zwischen Deutschland und den britischen Jungferninseln besteht ein Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (vgl Bekanntmachung vom 30.03.2010, BGBl 2010 II, 507) sowie ein Abkommen über Informationsaustausch in Steuer- und Steuerstrafsachen (vgl Gesetz vom 30.09.2011, BGBl 2011 II, 895 = BStBl 2012 I, 283), das am 04.12.2011 in Kraft getreten ist (BGBl 2012 II, 53 = BStBl 2012 I, 291). Das Abkommen über den Informationsaustausch erlaubt auch die Teilnahme an einer > Außenprüfung im anderen Vertragsstaat (Art 6 Abs 2). Ergänzend > Steueroasen.
Rz. 4
Stand: EL 138 – ET: 06/2024
Ein weitergehendes Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen besteht nicht. Mit Stand vom 01.01.2024 ist auch keines geplant (vgl BMF vom 15.01.2024, BStBl 2024 I, 193). Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung > Ausland Rz 25 ff, > Inländische Arbeitnehmer im Ausland. Der > Auslandstätigkeitserlass ist anwendbar. Die britischen Jungferninseln gehören zur Ländergruppe 1 (> Anh 2 Ländergruppen). Es gelten die Reisekostensätze für das Vereinigte Königreich (> Anh 2 Reisekosten (Pauschalen Ausland) – Vorbemerkung). Kein > Kaufkraftausgleich (vgl BMF vom 04.01.2024, BStBl 2024 I, 72; aktuell > Anh 2 Kaufkraftausgleich).
Rz. 5
Stand: EL 138 – ET: 06/2024
Randziffer einstweilen frei.
C. Amerikanische Jungferninseln
Rz. 6
Stand: EL 138 – ET: 06/2024
Zu den amerikanischen Jungferninseln (Hauptstadt: Charlotte Amalie; Amtssprache: Englisch) gehören die Hauptinseln St Croix, St John, St Thomas sowie Water Island. Die Inseln sind nicht inkorporiertes Außengebiet der USA. Das DBA mit den > Vereinigte Staaten von Amerika Rz 2, 5 ist nicht anwendbar.
Rz. 7
Stand: EL 138 – ET: 06/2024
Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung besteht nicht; zur Vermeidung der Doppelbesteuerung > Ausland Rz 25 ff, > Inländische Arbeitnehmer im Ausland. Der > Auslandstätigkeitserlass ist anwendbar. Die amerikanischen Jungferninseln gehören zur Ländergruppe 1 (> Anh 2 Ländergruppen). Es gelten die Reisekostensätze für die USA (> Anh 2 Reisekosten (Pauschalen Ausland) – Vorbemerkung). Kein > Kaufkraftausgleich (vgl BMF vom 04.01.2024, BStBl 2024 I, 72; aktuell > Anh 2 Kaufkraftausgleich).
Rz. 8
Stand: EL 138 – ET: 06/2024
Randziffer einstweilen frei.
D. Spanische Jungferninseln
Rz. 9
Stand: EL 138 – ET: 06/2024
Die spanischen Jungferninseln sind ebenfalls ein nicht inkorporiertes Außengebiet der > Vereinigte Staaten von Amerika, das zu > Puerto Rico gehört.