EU überarbeitet Liste nicht-kooperativer Staaten
Die in den §§ 342a – 342f HGB genannten Unternehmen und Zweigniederlassungen haben jährlich über bestimmte ertragsteuerbezogene Angaben getrennt nach denjenigen Steuerhoheitsgebieten (d.h. länderbezogen) zu berichten, in denen das Unternehmen bzw. der Konzern im Berichtszeitraum "tätig" war. Dabei sind die Angaben nach § 342h HGB für jeden Mitgliedstaat der EU notwendig. Zudem ergibt sich eine individuelle Berichterstattungspflicht auch für alle „nicht-kooperativen“ Länder und Steuerhoheitsgebiete, die im Berichtszeitraum jeweils am 1. März im Anhang I oder II der Schlussfolgerungen des Rates zur überarbeiteten EU-Liste nicht kooperativer oder nicht vollständig ihrer Verpflichtung nachgekommener Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufgeführt waren.
Nicht-kooperative Staaten Geschäftsjahr 2023 Anhang I
Für das Geschäftsjahr 2023 waren dies nach Anhang I die 16 Länder Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Bahamas, Britische Jungferninseln, Costa Rica, Fidschi, Guam, Marshallinseln, Palau, Panama, Russland, Samoa, Trinidad und Tobago, Turks- und Caicosinseln sowie Vanuatu.
Nicht-kooperative Staaten Geschäftsjahr 2024 Anhang I
Am 20.2.2024 wurden nach weiteren Änderungen im Oktober 2023 nun die Länder Bahamas, Belize, Seychellen sowie Turks- und Caicosinseln von dieser Liste gestrichen, sodass für das Geschäftsjahr 2024 nur noch über die „nicht-kooperativen“ Länder Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Antigua und Barbuda, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Russland, Samoa, Trinidad und Tobago und Vanuatu unter Anhang I zu berichten ist. Die EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete (Anhang I) enthält Länder, die entweder keinen konstruktiven Dialog mit der EU über verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich aufgenommen haben oder ihren Zusagen zur Umsetzung der erforderlichen Reformen nicht nachgekommen sind. Diese Reformen sollten darauf abzielen, eine Reihe objektiver Kriterien für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu erfüllen, zu denen Steuertransparenz, Steuergerechtigkeit und die Umsetzung internationaler Standards gehören, mit denen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung verhindert werden sollen.
Geschäftsjahr 2024: Anhang II
In dem Anhang II finden sich aktuell für das Geschäftsjahr 2024 die Länder Armenien, Belize, Britische Jungferninseln, Costa Rica, Curacao, Eswatini, Malaysia, Seychellen, Türkei und Vietnam. Sowohl bei den Bahamas als auch bei den Turks- und Caicosinseln hat das OECD-Forum über schädliche Steuerpraktiken (Forum on Harmful Tax Practices, FHTP) seit Oktober 2022 Mängel bei der Durchsetzung der Anforderungen festgestellt, die aber nun als behoben angesehen werden, so dass diese von der Liste gestrichen wurden. Im Oktober 2023 wurden Belize und die Seychellen in die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufgenommen, nachdem das Globale Forum der OECD in Bezug auf den Informationsaustausch auf Ersuchen eine negative Bewertung abgeben hatte. Nach entsprechenden Änderungen der in diesen Ländern geltenden Vorschriften hat ihnen das Globale Forum eine ergänzende Überprüfung zugebilligt, die in naher Zukunft durchgeführt wird. Bis das Ergebnis dieser Überprüfung vorliegt, wurden Belize und die Seychellen in den entsprechenden Abschnitt von Anhang II aufgenommen.
Aktueller Stand der Anhänge I und II
Der aktuelle Stand der Anhänge I und II, auf den in § 342h HGB verwiesen wird, findet sich hier. Die Pressemitteilung der EU ist hier.
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
13.787
-
Geschenke über 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR): Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug dennoch möglich
6.334
-
Pauschalversteuerung von Geschenken
6.267
-
Verjährung von Forderungen 2024: 3-Jahresfrist im Blick behalten
5.258
-
Bauleistungen nach § 13b UStG: Beispiele
4.013
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
3.9238
-
Was sind keine Bauleistungen nach § 13b UStG?
3.185
-
Diese Leistungen bewirken den Wechsel der Steuerschuldnerschaft
2.984
-
Einspruch gegen Steuerbescheid: Fristen beachten
2.729
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
2.727
-
1%-Regelung: Keine Minderung durch private Kostenübernahme
16.12.2024
-
Trotz DSGVO: Finanzamt kann Mietverträge von Vermietern anfordern
05.12.2024
-
Elektronischer Rechtsverkehr: Es kommt auf das richtige Dateiformat an
02.12.2024
-
Bei Kinderbetreuung durch Großeltern sind Fahrtkosten abziehbar
27.11.202412
-
Mieterstrom: Wann Vorsteuerabzug bei Einbau von PV-Anlage möglich ist
20.11.2024
-
Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen prüfen
18.11.2024
-
Bildschirmbrille: Abzugsmöglichkeiten und Behandlung in der Buchhaltung
13.11.2024
-
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nur bei kompletter Zahlung
11.11.2024
-
Das Berufsrecht der selbstständigen (Bilanz-)Buchhalter
31.10.2024
-
Einspruch gegen Steuerbescheid: Fristen beachten
30.10.2024