Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung
Das Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) regelt Verwaltungs- und Legislativmaßnahmen, die im Verhältnis zu solchen Steuerhoheitsgebieten Anwendung finden, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke geführt werden.
Nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete
Das BMF und das BMWK sind ermächtigt, eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats zu erlassen, aus der sich die Steuerhoheitsgebiete ergeben. die nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 StAbwG nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sind. In der aktualisierten Liste sind folgende nicht kooperativen Länder und Gebiete aufgeführt:
- Amerikanisch-Samoa,
- Anguilla (neu),
- Bahamas (neu),
- Fidschi,
- Guam,
- Palau,
- Panama,
- Samoa,
- Trinidad und Tobago,
- Turks- und Caicosinseln (neu),
- Amerikanische Jungferninseln,
- Vanuatu
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Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
20.5729
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Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
7.0387
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Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
6.823449
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Wachstumschancengesetz verkündet
3.7454
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Jahressteuergesetz (JStG) 2024
3.708
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Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
2.9041
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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
2.216
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Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.445
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Grundsteuer ab 2025 in Berlin
979
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Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
8393
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Siebte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung
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Grüne wollen Erbschaftsteuer vereinfachen
18.11.2024
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Einigung über ViDA-Paket
07.11.2024
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Reformen-Cockpit Steuern
07.11.2024
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DAC8-Umsetzungsgesetz
06.11.2024
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Jahressteuergesetz (JStG) 2024
21.10.2024
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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
21.10.2024
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Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
21.10.2024
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Bürgerbewegung Finanzwende warnt Bundesrat vor Viertem Bürokratieentlastungsgesetz
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Erleichterung bei der Rechnungsstellung von Steuerberatern
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