Rz. 1

Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Neben fest angestellten sind auch Aushilfskellner, die nur an einem oder wenigen Tagen in der Woche bei demselben ArbG beschäftigt sind, dessen ArbN (BFH 74, 97 = BStBl 1962 III, 37). Das gilt uE selbst dann, wenn ihr Lohn ein Anteil am Umsatz (Provision) ist; zum Verstoß gegen Mindestlohnrecht vgl § 40 AO. Ergänzend > Arbeitnehmerüberlassung, > Aushilfstätigkeit, > Geringfügige Beschäftigung, > Hotel- und Gaststättengewerbe und > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 165 ff.

 

Rz. 2

Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Freiwillige Trinkgelder, die über den festen Bedienungszuschlag hinaus gezahlt werden, sind steuerfrei (§ 3 Nr 51 EStG). Im Einzelnen > Trinkgelder.

 

Rz. 3

Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Einnahmeausfälle, die entstehen, weil Gäste die Zeche nicht bezahlen, und der Kellner sie aus seiner Tasche ersetzen muss (Fehlgelder), sind WK, die der ArbG beim LSt-Abzug aber nur berücksichtigen darf, soweit ein Freibetrag als > Lohnsteuerabzugsmerkmale vom FA festgestellt worden ist (> Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 65 ff). Eine > Fehlgeldentschädigung darf nur bis höchstens 16 EUR monatlich steuerfrei bleiben (> R 19.3 Abs 1 Satz 2 Nr 4 LStR).

 

Rz. 4

Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Über die Berufskleidung der Kellner > Berufskleidung. Ein Zugrestaurantkellner bei der Bahn beginnt und beendet seine Auswärtstätigkeit idR in seiner Wohnung > Deutsche Bahn Rz 7 Zugrestaurantkellner.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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