Rz. 1
Stand: EL 136 – ET: 11/2023
Über Kinder als > Arbeitnehmer > Alter des Arbeitnehmers und seiner Kinder; > Lohnsteuerabzugsmerkmale Rz 10. Zum Arbeitsverhältnis zwischen Eltern und Kindern > Arbeitnehmer Rz 110–124, > Haushaltshilfe Rz 37 f. Zu den Aufwendungen eines Kindes für die eigene Berufsausbildung > Bildungsaufwendungen.
Rz. 2
Stand: EL 136 – ET: 11/2023
Die finanziellen Belastungen der Eltern durch Kinder werden im Wege des Familienleistungsausgleichs, idR also durch Kindergeld berücksichtigt; zu Einzelheiten > Kinderfreibeträge Rz 30 ff, > Kindergeld sowie > Ausbildungsfreibetrag. Zudem gibt es den > Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Rz. 3
Kinder sind als Verwandte in gerader Linie > Angehörige nach § 15 Abs 1 Nr 3 AO. Angehörige sind auch Kinder der Geschwister (§ 15 Abs 1 Nr 5 AO) und > Pflegekinder (§ 15 Abs 1 Nr 8 AO).
Rz. 4
Für eine Übersicht zu bestehenden steuerlichen Vergünstigungen und sozialen Leistungen für Kinder vgl > Kinderadditive. Für die Zeit ab 2025 geplant ist die sog > Kindergrundsicherung.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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